Geschrieben von Lasse Dreyer & Nico Mader
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Die AfD-Kandidatin Reinhild Goes darf nach einer einstimmigen Entscheidung des Gemeindewahlausschusses vorerst nicht zur Bürgermeisterwahl in Nörten-Hardenberg antreten. Die örtliche Wahlleitung hatte ihre Zulassung zuvor noch empfohlen, der Ausschuss entschied jedoch dagegen und gab den Fall zur erneuten Prüfung an die Kommunalaufsicht des Landkreis Northeim zurück. Eine endgültige Entscheidung muss bis zum 29. Juli fallen, damit die Wahlvorschläge fristgerecht zugelassen werden können. Goes gehört dem Bundesvorstand der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland" an. Hintergrund ist das neue niedersächsische Wahlrecht, das eine Prüfung der Verfassungstreue von Kandidierenden für kommunale Spitzenämter vorsieht. Damit verschiebt sich das niedersächsische Wahlrecht und ermöglicht mehr Möglichkeiten bei der Kontrolle, wer zu einer Wahl zugelassen wird. Innerhalb dieser kann nun die jeweilige Kommunalaufsicht die Verfassungstreue prüfen. Diese Regelung führte zu einem verfassungsrechtlichen Streitpunkt. In diesem geht es darum, ob die Kommunalaufsicht nun nicht Entscheidungen trifft, die verfassungsrechtliche Gerichte treffen müssen. Der Fall Goes reiht sich damit in eine Reihe ähnlicher Prüfverfahren gegen AfD-Bewerber*innen in Niedersachsen ein, zuletzt war etwa der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert von der Landratswahl in Friesland ausgeschlossen worden.