Kritik an Staatsanwaltschaft nach Messerangriff in Göttingen: Kein Haftbefehl beantragt
Im Fall des 17-Jährigen, der einen 23-jährigen Göttinger in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni mit einem Messerstich in die Brust lebensgefährlich verletzt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft nach Angaben von Nebenklage-Anwalt Sven Adam keinen Haftbefehl beantragt. Adam, der die Interessen des Verletzten vertritt, kritisiert das scharf: Er sieht die Voraussetzungen dafür als gegeben an und hält es für fatal, wenn ein solcher Messerstich ohne Untersuchungshaft bleibe. Nach Darstellung der Nebenklage habe es vor der Tat keinen Angriff auf den Tatverdächtigen und keinen vorherigen Körperkontakt gegeben, der Verletzte weise zudem keine Abwehrverletzungen auf. Der Tatverdächtige mache weiterhin von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Staatsanwaltschaft hat sich zu diesen Vorwürfen bislang nicht öffentlich geäußert.