Geschrieben von Lasse Dreyer
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Der Göttinger Landkreis setzt den beschlossenen Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung um. Konkret geht es um ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter um Eltern und Erziehungsberechtigten ein besseres Angebot zu schaffen. Im neuen Schuljahr 2026/2027 soll der Anspruch geltend gemacht werden jedoch zunächst nur für Kinder aus der 1. Klasse. In den darauffolgenden Jahren soll dieses Angebot dann auch für Kinder höherer Schulklassen ermöglicht werden. Der Rechtsanspruch für Ferienbetreuung beläuft sich auf acht Wochen pro Schuljahr. Der Landkreis will auf bereits bestehende Strukturen setzen und diese erhalten und stärken. Neue Strukturen sollen nur entstehen wenn Versorgungslücken vorhanden sind oder die Betreuung nicht gedeckt werden kann, so eine Pressemitteilung. Zwischen 72 und 180 Euro pro Kind und Betreuungswoche werden die Kostenbeiträge je nach Sozialstaffelung ausfallen. Eltern und Erziehungsberechtigte, die noch für die Herbstferien auf der Suche sind, aber noch kein passendes Angebot gefunden haben, sollen sich bis zum 09.09.2026 beim Landkreis melden.