Geschrieben von Carolin Zarske
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Wegen der anhaltenden Trockenheit ist es im Landkreis Göttingen ab heute verboten, Wasser aus Fließgewässern und Brunnen zu entnehmen. Das hat der Landkreis in einer Pressemitteilung bekanntgegeben. Das Verbot zur Entnahme aus Fließgewässern bezieht sich dabei auf die Wasserentnahme mit technischen Gegenständen wie Motor- oder Elektropumpen. Außerdem darf tagsüber zwischen 10 Uhr und 19 Uhr kein Wasser aus privaten Brunnen zur Bewässerung von Grünflächen genutzt werden. Landwirtschaftliche und gewerbliche Flächen sowie das Trinkwasser sind vom Verbot nicht betroffen. Die Allgemeinverfügung gilt bislang nicht für die Stadt Göttingen. Das teilte die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion mit. Sie würde die Situation prüfen und in der nächsten Woche erneut schauen, ob Maßnahmen erforderlich seien, um dann möglicherweise angemessen reagieren zu können. Das Verbot gilt noch bis zum 30. September.