Nachweis der Blauzungenkrankheit – Handelsrestriktion für große Teile Niedersachsens
Vergangene Woche wurde im Landkreis Göttingen der Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 in einem Rinderbestand nachgewiesen. Die Handelsrestriktionszone, die im Juni nach dem Nachweis der Krankheit in Fulda eingeführt wurde, wird deswegen jetzt auf weite Teile Niedersachsens ausgeweitet. Das teilt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit. Betroffen ist neben dem Landkreis Göttingen u.a. auch der Landkreis Northeim. Hier gelten ab sofort besondere Vorgaben beim Handel mit Tieren, die am Blauzungenvirus erkranken können, etwa Rinder, Schafe, Ziegen und weitere Wiederkäuer. Die Blauzungenkrankheit ist eine meldungspflichtige Tierseuche, die von Mücken übertragen wird. Für Menschen ist der Erreger nicht gefährlich. Auch tierische Lebensmittel von betroffenen Tieren können bedenkenlos verzehrt werden.