Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen lehnt Klage gegen Schließung der Außenstelle der Godehardschule ab
Gegen die Schließung der Außenstelle der Godehardschule in Göttingen sind mehrere Eltern vor Gericht gezogen. Erneut vergebens, wie jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mitteilt. Denn der 2. Senat des Gerichts bestätigte die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Göttingen, das die Schließung rechtmäßig sei. Der Antragstellerin sei es nicht gelungen, die Entscheidung der ersten Instanz in Frage zustellen. Der 2. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts folgt damit der Einschätzung des Göttinger Verwaltungsgerichts. Nach dieser sei es einfacher und ohne weitere Genehmigung möglich, eine Außenstelle zu schließen, weil diese nicht als eigene Schule gelte. Eine Schulschließung hätte sich die Stadt über das regionale Landesamt für Schule und Bildung bewilligen lassen müssen. Der Beschluss kann nicht angefechtet werden.