Geschrieben von Benita Heukamp
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Die Band „Weimar“ darf am Wochenende wohl nicht in Holzerode auftreten. Nachdem die Samtgemeinde Radolfshausen das Open-Air-Konzert untersagt hatte, sind die Veranstalter vor das Göttinger Verwaltungsgericht gezogen. Deren Eilantrag wurde nun jedoch abgelehnt. Das teilte das Gericht heute mit. In seiner Begründung stützt das Gericht die Einschätzung der Samtgemeinde: Der Konzertort, eine landwirtschaftlich genutzte Wiese, entspräche nicht den Anforderungen. Sie sei nur unzureichend durch einspurige Wege befahrbar, sodass Einsatzkräfte sie im Notfall nur erschwert erreichen könnten. Auch sei die Fläche nicht für die erwartete Besucherzahl von 2.000 Leuten geeignet. Die Rockband „Weimar“ wird der Richtung „Neue Deutsche Härte“ zugeordnet; zwei der Mitglieder waren ehemals in der rechtsextremen Szene in Thüringen aktiv, haben sich jedoch mittlerweile öffentlich distanziert. Bereits im Mai wurde eine Petition gegen den geplanten Auftritt der Band gestartet. Nach Ansicht der Veranstalter seien die Sicherheitsbedenken ein vorgeschobener Grund; vielmehr sei das Konzert aus politischen Gründen untersagt worden. Die Veranstalter haben nun die Möglichkeit, beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Beschwerde einzureichen.