Geschrieben von Benita Heukamp
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Bei Kontrollen zur Schwarzarbeit wurde eine südamerikanische Prostituierte im Göttinger Stadtgebiet angetroffen. Ihre Prostitutionsstätte hatte sie in einer fremden Privatwohnung mit Kinderzimmer bezogen. Gegen sie wird nun wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ermittelt. Außerdem wurde sie der Wohnung verwiesen, da es sich nicht um eine erlaubte Prostitutionsstätte handelt. Am vergangenen Wochenende wurden die Kontrollen vom Hauptzollamt Braunschweig und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen durchgeführt. Die Prostituierte konnte weder einen erforderlichen Aufenthaltstitel noch eine Erlaubnis nach dem Prostitutionsschutzgesetz vorlegen. Die Frau wurde bereits Mitte Januar an der deutsch-schweizerischen Grenze durch die Bundespolizei zurückgewiesen, soll anschließend jedoch illegal eingereist sein. Wenige Tage später stellte sie in Friedland ein Asylgesuch, ist dann jedoch untergetaucht. Über die weiteren Schritte entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde.