Geschrieben von Lasse Dreyer
Datum:
SPD und Grüne wollen das Niedersächsische Hochschulgesetz ändern. In der kommenden Plenarsitzung des Landtags bringen die Fraktionen eine entsprechende Novelle ein. Zentrale Punkte sind ein neues Verfahren zur Abwahl von Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten sowie Maßnahmen gegen Antisemitismus an Hochschulen. Künftig soll eine Abwahl in einem einvernehmlichen Verfahren zwischen Senat, Hochschulrat und Wissenschaftsministerium möglich sein. An Stiftungsuniversitäten wie der Universität Göttingen sollen Senat und Stiftungsrat entscheiden. Kommt keine Einigung zustande, liegt die Entscheidung bei der Hochschule selbst. Zudem sollen Hochschulleitungen stärker gegen antisemitische und andere menschenfeindliche Übergriffe vorgehen können. Vorgesehen sind Sanktionen bis hin zur Exmatrikulation bei gewaltvollem Verhalten. Die Novelle ist Teil einer umfassenderen Reform des Hochschulgesetzes.