Geschrieben von Lasse Dreyer
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Im Landkreis Göttingen ist die Geflügelpest in einer Geflügelhaltung nachgewiesen worden. In einem kleineren Betrieb in Rollshausen habe sich der amtliche Verdacht bestätigt, teilte der Landkreis mit. Das Landeslabor LAVES sowie das Friedrich-Loeffler-Institut wiesen das hochpathogene Aviäre Influenzavirus des Subtyps H5N1 nach. Das betroffene Geflügel sei unter amtlicher Aufsicht tierschutzgerecht getötet worden. Als Reaktion erlässt der Landkreis Göttingen eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung, die am 16. Januar 2026 in Kraft tritt. Vorgesehen ist die Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen, die vor allem die Samtgemeinden Gieboldehausen und Radolfshausen sowie die Stadt Duderstadt betreffen. In diesen Bereichen gilt unter anderem eine allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügel. Kleinere Teilflächen der Landkreise Northeim und Eichsfeld liegen ebenfalls innerhalb der Überwachungszone. Der Landkreis weist darauf hin, dass die Geflügelpest aktuell in mehreren Bundesländern auftritt, besonders im norddeutschen Raum. Geflügelhaltende werden eindringlich dazu aufgerufen, die vorgeschriebenen Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.