Verschwiegenheit? Medien erreichen Details aus der nicht-öffentlichen Kreistagssitzung
Die Kommunalpolitik im Landkreis Göttingen destabilisiert sich selbst weiter. Nachdem interne Dokumente aus dem Kreishaus an mehrere Medien gegangen sind, werden nun Interna aus der nicht-öffentlichen Kreistagssitzung bekannt. Das Göttinger Tageblatt hat sich eigenen Angaben zufolge innerhalb eines Berichts einige der Aspekte der Sitzung von mehreren Kreistagsmitgliedern schildern lassen. Ursprünglich war das kommunikative Ziel dieser außerordentlichen Sitzung des Kreistags, einen geschützten Raum zu schaffen. In diesem sollten die Vorwürfe gegen Marcel Riethig besprochen werden. Dass nun Informationen nach Außen gedrungen sind, wird dem Vertrauensverhältnis im Kreistag Schaden zufügen. Zugleich kann es als ein Verstoß gegen das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ausgelegt werden. Denn der Paragraph 40 regelt die Amtsverschwiegenheit für Kreistagsmitglieder. In diesem heißt es: „Ehrenamtlich Tätige haben über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch Gesetz oder dienstliche Anordnung vorgeschrieben oder der Natur der Sache nach erforderlich ist, Verschwiegenheit zu wahren; dies gilt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit. Von dieser Verpflichtung werden ehrenamtlich Tätige auch nicht durch persönliche Bindungen befreit.“ Für Landrat Riethig gilt die Unschuldsvermutung.