Verstöße gegen Tabaksteuergesetz und Jugendschutzgesetz in mehreren Göttinger Geschäften
Die Polizei Göttingen und das Hauptzollamt Braunschweig haben vergangene Woche Mittwoch (25.06.) gemeinsam eine Schwerpunktaktion bei mehreren Tabakläden in der Göttinger Innenstadt durchgeführt. Hintergrund sind gehäufte Hinweise darauf, dass diese verbotenerweise Tabakwaren und Zubehör an Minderjährige und ohne vorgeschriebene sogenannte Steuerbanderole verkauften. Am frühen Nachmittag überwachten die Einsatzkräfte dazu drei Geschäfte und kontrollierten Kund*innen, die dort Waren gekauft hatten. Dabei stellte sich heraus, dass viele von ihnen tatsächlich minderjährig waren. Sie fanden bei ihnen "Vapes", Wasserpfeifentabak, Oraltabak ("Snus") und nikotinhaltige "Liquids". Die Waren wurden als Beweismittel beschlagnahmt. Gleichzeitig wurden auch die betroffenen Tabakläden durchsucht. Dabei wurden mehrere hundert Einheiten unversteuerter oder nach dem Jugendschutzgesetz unzulässiger Waren gefunden. Gegen die Verantwortlichen wurden Strafverfahren wegen Verstößen gegen die Abgabenordnung sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Tabaksteuergesetz sowie dem Jugendschutzgesetz eingeleitet.