Geschrieben von Nikita Makarov
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Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in acht Fällen die Gebührenbescheide für Restmüll der Stadt Göttingen für rechtswidrig erklärt. Das teilte das Gericht in einer Meldung mit. So haben acht Grundstückeigentümer in Göttingen gegen die Gebührenbescheide der Jahre 2023 und 2024 geklagt. Grund für die Klage seien methodische Mängel in der Kalkulation der Gebühren gewesen. Das Gericht gab nun dem Vorwurf statt. Die Kalkulationen entsprächen nicht den rechtlichen Anforderungen, da Leistungen aus den Vorjahren nicht nachvollziehbar dargelegt worden seien, so das Gericht. Die Stadt Göttingen werde gegen das Urteil Berufung einlegen. Sollte die Berufung scheitern, müsse die Stadt den Klägern die Gebühren für die Jahre 2023 und 2024 rückerstatten. Die Spannweite der jährlichen Gebühren der Kläger liegen laut Gericht zwischen 128,80 Euro für einen Restmüllbehälter mit 80 Litern Volumen und 14-tägiger Abholung und 3.844,98 für einen Restmüllbehälter mit 1100 Litern Volumen und wöchentlicher Leerung.