Verwaltungsgericht stoppt vorerst Parkraumbewirtschaftung im Göttinger Ostviertel
Die Parkraumbewirtschaftung im Göttinger Ostviertel wird vorerst ausgesetzt. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einem Eilverfahren entschieden. Anwohner und Arbeitnehmer aus dem Ostviertel hatten Klage erhoben und ein Eilverfahren beantragt. Das Verwaltungsgericht sieht einen „erheblichen Parkraummangel“ nicht als gegeben. Laut Straßenverkehrsordnung sei dieser jedoch die Rechtsgrundlage für die Errichtung der Bewohnerparkzonen. Die Stadt Göttingen hält weiterhin an der Notwendigkeit einer Parkraumbewirtschaftung fest. Zwar respektiere die Stadtverwaltung die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, möchte nun aber prüfen, welche weiteren Schritte sinnvoll und notwendig sind. Wie die Stadtverwaltung in einer Mitteilung herausgestellt hat, seien die ursprünglichen Datengrundlagen veraltet. Im Sommer 2021 wurde ein Gutachten erstellt, das die Parkauslastung im Ostviertel erfasst. Seitdem habe sich die Auslastung jedoch erhöht, da unter anderem Parkplätze abgebaut worden seien. Die Stadt Göttingen plant nun, die aktuellen Entwicklungen und Zahlen im Hauptsacheverfahren anzuführen. Vorerst werden jedoch die entsprechenden Schilder im Ostviertel abgebaut, die Bewohnerparkausweise werden automatisch pausiert. Sofern das Parkgebiet fortgeführt werden darf, sollen die Ausweise um die noch ausstehende Zeit automatisch verlängert werden.