Geschrieben von Benita Heukamp
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Landrat Marcel Riethig wird vorläufig seines Dienstes enthoben. Gegen ihn wird ein Disziplinarverfahren in zwölf Fällen eingeleitet; für diese lägen tatsächliche Anhaltspunkte vor. Das teilte das Niedersächsische Innenministerium heute mit. Bezüglich der weiteren Vorwürfe bedarf es zusätzlicher Vorermittlungen. Unter Umständen könne das Disziplinarverfahren noch ausgeweitet werden, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. In drei der erhobenen 28 Vorwürfe konnte das Ministerium keine Anhaltspunkte für Dienstvergehen ermitteln.
Für Landrat Riethig gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Bei der vorläufigen Dienstenthebung handele es sich nicht um eine Sanktion, auch sei sie noch kein Indikator dafür, zu welchem Ergebnis das Disziplinarverfahren kommen wird. Durch diese Maßnahme soll unter anderem der Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Beamten nachgekommen und der Dienstbetrieb aufrecht erhalten werden.