Waageplatz nun "Kontrollörtlichkeit": Knapp 250 Strafverfahren in drei Monaten eingeleitet
Die Polizei Göttingen kann am Waageplatz nun noch leichter Personen kontrollieren und für die örtliche Sicherheit sorgen. Denn schon im April wurde der Waageplatz als „Kontrollörtlichkeit“ eingestuft. Bei diesen ist es laut dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) einfacher möglich, an einem Ort Personen zu kontrollieren. Dafür müssen an diesem Ort vermehrt Straftaten aufgetreten sein, die einem bestimmten Bereich zugeordnet werden können. Im Falle des Waageplatzes sind das etwa Rauschgift-Delikte. Seit der erleichterten Kontrolle hat die Polizei in dem Bereich um den Waageplatz rund 246 Strafverfahren eingeleitet. Hinzu kommen jeweils eine einstellige Anzahl von Ingewahrsamnahmen und Aufenthaltsverboten sowie eine Festnahme. Auch über 20 Ordnungswidrigkeiten stellte die Polizei fest. Schon die im Februar eingeführte Messerverbotszone erweitere die Kontrollmöglichkeiten der Polizei. Auch in diesem Zusammenhang hatte die Polizei einige Zeit später über den Erfolg der Kontrollmöglichkeiten berichtet.