Zum Schutz der Wildtiere: Ab April gilt die Leinenpflicht für Hunde
Ab dem 1. April gilt in Niedersachsen wieder die Leinenpflicht für Hunde. Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit sollen dadurch Wildtiere geschützt werden. Halter müssen ihre Hunde bis zum 15. Juli an der Leine führen. Das ist über das Niedersächsische Wald- und Landschaftsordnungsgesetz geregelt. Die Leinenpflicht gilt in der sogenannten freien Landschaft, also den Flächen des Waldes und sonstiger freier Landschaft, auch wenn sie in bebauten Ortsteilen liegt. Dazu zählen auch die zugehörigen Wege und Gewässer. Ausgenommen sind neben Gärten beispielsweise Parkanlagen, sofern sie für den Aufenthalt von Menschen bestimmt sind und zu baulichen Anlagen in der Umgebung gehören. Darüber hinaus obliegt es jedoch den Gemeinden, die Verordnung auch auf innerörtliche Parkanlagen auszuweiten. Die Leinenpflicht zu missachten gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.