Landkreis Northeim erinnert an Leinenpflicht für Hunde
Der Landkreis Northeim fordert Hundebesitzer auf, die Leinenpflicht einzuhalten. Trotz wiederholter Hinweise in den Medien und auf Schildern komme es immer wieder vor, dass Hunde auch während der Schutzzeit zwischen dem 1. April und dem 15. Juli in Wäldern oder in der Feldmark herumlaufen und Jungtiere aufstöbern, stören oder töten, so Landkreissprecher Dirk Niemeyer. Die Pflicht zum Anleinen bestehe auch auf Wald- oder Feldwegen in der Nähe der Ortschaften. Wer während der Brut- und Setzzeit einen Hund im Wald oder in der freien Landschaft herumlaufen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Gleichzeitig sollten allerdings auch Menschen jede Annäherung an wildlebende Tiere vermeiden, warnt Niemeyer. Die „Kinderstuben“ des Tiernachwuchses sollten unbedingt ungestört bleiben. Berührungen können besonders für junge Tiere den Tod bedeuten, weil Alttiere ihre Jungen nach Kontakten mit Menschen nicht mehr annehmen. Insbesondere auch Kinder sollten hierauf hingewiesen werden.