Bundesintegrationsgesetz: Andretta begrüßt besseren Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Nach dem beschlossenen Bundesintegrationsgesetz begrüßt die Göttinger Landtagsabgeordnete Gabriele Andretta den verbesserten Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge. Andretta wörtlich: „Ich freue mich, dass besonders junge Flüchtlinge sich nun für die Zeit ihrer Ausbildung keine Sorgen mehr um ihren Aufenthaltsstatus machen müssen. In Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels in Südniedersachsen haben diese Menschen nun eine berufliche Perspektive.“ Diese sei eine wichtige Voraussetzung für eine gelingende Integration, da neben der Sprache die Arbeit der Schlüssel sei, der Türen in unsere Gesellschaft öffne, so die SPD-Politikerin. Durch das neue Gesetz hätten Flüchtlinge nun einen Rechtsanspruch auf Duldung während der Zeit ihrer Ausbildung; außerdem entfalle die Altersgrenze von 21 Jahren. Nach Abschluss der Ausbildung werde der Aufenthaltsstaus um weitere zwei Jahre verlängert. Wenn keine Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb möglich sei, würde eine sechsmonatige Duldung zur Arbeitsplatzsuche erteilt. Dies gelte auch bei einer vorzeitigen Beendigung der Ausbildung; hier gebe es eine einmalige sechsmonatige Duldung für die Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle, wie das Niedersächsische Innenministerium nun bekannt gab. Die neuen Regelungen würden nun so schnell wie möglich in Kraft treten.