Geschrieben von Julia Kleine
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Das Göttinger Verwaltungsgericht hat die Erweiterung der Biogasanlage Jühnde gestoppt. Ein Anwohner hatte gegen die Vergrößerung geklagt. Sein Haus liegt nur 100 Meter von der Anlage entfernt. Im Mai 2015 hatte die Firma Bioenergiedorf Jühnde e.G. beantragt, ihre Anlage um zwei Spitzenlast-Blockheizkraftwerke erweitern zu dürfen. Im April 2016 folgte ein Antrag auf vollständige Nutzung des vorhandenen Gärrestelagers, eine Änderung des Havariebeckens sowie die Wiederaufnahme der zuvor reduzierten Biogasproduktionsmenge von 2,69 Normkubikmetern. Beide Anträge wurden vom staatlichen Gewebeaufsichtsamt genehmigt. Der Nachbar hatte gegen beide Bescheide geklagt, da sein Grundstück im Gefährdungsbereich der Biogasanlage liegt. Das Gericht hat seinem Rechtsschutzantrag nun teilweise stattgegeben. Dabei bezieht es sich jedoch nur auf die Gärrestanlage und das Haveriebecken und nicht auf die beiden Blockheizkraftwerke. Gegen das Urteil können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.