Falsche Bluttransfusion im Duderstädter Krankenhaus: Anästhesist zu Geldstrafe verurteilt
Nach dem Todesfall im Duderstädter Krankenhaus St. Martini Ende 2015 ist der behandelnde Anästhesist zu einer Geldstrafe von 11.700 Euro (90 Tagessätze à 130 Euro) wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Ende 2015 hatte er einer Patientin während einer Operation eine Blutkonserve mit der falschen Blutgruppe verabreicht. Die Blutkonserve wurde mit der einer anderen Patientin vertauscht, die den gleichen Nachnamen trug. Aufgrund fehlender Prüfung der Vornamen und Geburtsdaten bekam das Opfer die falsche Blutkonserve, was zu einem Verklumpen des Bluts und schließlich zum Tod führte. Außerdem gibt es keine Dokumentation über den vor einer solchen Transfusion verpflichtenden Bluttest. Gegen das Urteil kann der Angeklagte Einspruch einlegen. Nach Angaben des Sprechers der Göttinger Staatsanwaltschaft Andreas Buick will der Angeklagte es aber akzeptieren. Eine Ärztin, die später dazu geholt worden war und eine zweite falsche Blutkonserve verabreicht hatte, wurde dagegen frei gesprochen. Da das Blut der Patientin bereits verklumpt war, konnte sie nicht mehr gerettet werden, so die Gerichtsentscheidung.