Geschrieben von Alice Mierswa
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Gestern fand ein klärendes Gespräch zwischen den Mietern der Roten Straße 3 und dem Studentenwerk statt. Die Mieter hatten zuvor aufgrund ausstehender Monatsmieten eine fristlose Kündigung erhalten. Die Bewohner des Wohnheims Rote Straße 3 erklärten, dass sie davon ausgegangen wären, dass die Mieten für die Monate Dezember bis Februar überwiesen worden seien. Die Mietzahlungen seien gestern angewiesen worden. Das Studentenwerk Göttingen erklärte, dass es bei positivem Eingang der Zahlungen, die fristlose Kündigung zurückziehen werde. In Zukunft müssten Verträge und Zahlungsbedingungen eingehalten werden, denn diese stellten die Grundlage für gute Beziehungen dar, so das Studentenwerk.