Geschrieben von Michel Zschoernig
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Der Landkreis Northeim hat seinen Geflügelpest-Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet aufgehoben. Amtstierärztliche Kontrollen hätten keine weiteren Fälle der Seuche ergeben, so der Landkreis heute Morgen. Die Stallpflicht für Geflügel bleibe aber auch weiterhin bestehen. Diese Maßnahme sei für einen vorbeugenden Seuchenschutz auch weiterhin erforderlich. Ferner gelten für Geflügelhalter auch nach wie vor die Sicherheitsmaßnahmen des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Dazu zählt unter anderem, im Stall Schutzkleidung zu tragen und sich beim Betreten der Ställe Hände und Schuhe zu desinfizieren. Am ersten Weihnachtstag 2016 war Geflügelpest in einem Bestand im Northeimer Ortsteil Hohnstedt festgestellt worden. Der Landkreis hatte daraufhin einen drei Kilometer großen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet im Radius von zehn Kilometern festgelegt. Hier galten besondere Maßnahmen, um die hochansteckende Viruserkrankung einzudämmen.