Bundesverfassungsgericht erlaubt Abschiebung islamistischer Gefährder
Das Bundesverfassungsgericht hat heute geurteilt, dass islamistische Gefährder, die einen Terroranschlag in Deutschland begehen könnten, abgeschoben werden dürfen. Bereits im März hatte das Bundesverwaltungsgericht die Abschiebung zweier Gefährder aus Göttingen für rechtmäßig erklärt. Ihnen ist eine Wiedereinreise auf Lebenszeit verboten. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Er bezeichnete das Urteil als wichtig für alle Bundesländer, damit diese grundgesetzkonform gegen Gefährder vorgehen können. Vor dem Gericht war es heute um einen Fall aus Bremen gegangen, in dem der Paragraph 58a Aufenthaltsgesetz erstmals auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft worden war.