Wieder Böllerverbot in Göttinger Innenstadt zu Silvester und Neujahr
Auch in diesem Jahr gilt zum Jahreswechsel in der gesamten Göttinger Innenstadt ein Böllerverbot. Wie die Stadtverwaltung gestern mitteilte, dürfen am 31. Dezember sowie am 1. Januar innerhalb der Wallanlagen und auf dem Wall keine Feuerwerkskörper der Kategorie 2 gezündet werden, um die Sicherheit von Menschen und Gebäuden zu gewährleisten. Zur Kategorie 2 zählen insbesondere Feuerwerksbatterien, Raketensortimente, Einzelraketen, Leuchtfeuerwerk, Flugartikel und Knallartikel wie zum Beispiel Chinaböller. Verstöße gegen das Böllerverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Bußgeldzahlung geahndet werden. Bereits am frühen Abend des 31. Dezember sollen gemischte Streifenteams von Polizei und Stadtordnungsdienst in der Innenstadt die Situation beobachten und bei Verstößen Verwarnungsgelder festsetzen und Böller beschlagnahmen. Das Böllerverbot für die Göttinger Innenstadt wurde beim vergangenen Jahreswechsel zum ersten Mal verhängt und weitgehend beachtet.