Eingruppierung von Reinigungskräften des Landkreises Göttingen wird neu geregelt
Die Eingruppierung aller im Landkreis Göttingen beschäftigten Reinigungskräfte wird neu geregelt. Wie die CDU-Kreistagsfraktion in einer Mitteilung bekannt gab, habe den Anstoß hierfür eine Initiative von Jens Haepe gegeben, Schulleiter der Carl-Friedrich-Gauß-Schule in Groß Schneen und schulpolitischer Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion. Die CDU-Fraktion hatte bereits im Januar 2017 einen entsprechenden Antrag eingebracht, der im Fachausschuss für Personal, Organisationsentwicklung und Gleichstellung behandelt und schließlich einstimmig vom Kreistag beschlossen wurde. Hintergrund des CDU-Antrages war die Ungleichbehandlung der beim Landkreis beschäftigten Reinigungskräfte. Seit der Umstellung vom Bundesangestelltentarifvertrag zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vor über zehn Jahren wurden neu eingestellte Reinigungskräfte nur noch in die Entgeltgruppe 1 eingruppiert. Reinigungskräfte, die vor der Umstellung bereits beim Landkreis beschäftigt waren, bekamen ihren Lohn dagegen nach Entgeltgruppe 2. Mit der Eingruppierung aller Reinigungskräfte in Entgeltgruppe 2 stelle der Landkreis Göttingen endlich gerechte Verhältnisse her und würdige insbesondere das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unteren Entgeltgruppen, erklärte Schulleiter Haepe.