Universität Göttingen richtet Härtefallfonds ein
An der Universität Göttingen gibt es ab sofort einen Härtefallfonds für Studierende. Er gilt für Göttinger Studierende, die ihre Wohnzeit beim Studentenwerk verlängern und deswegen einen neuen Mietvertrag unterschreiben müssen. Sie können nun einen Antrag beim Sozialwerk stellen und die Differenz zu ihrer alten Miete, die durch die allgemeinen Mieterhöhungen seit Anfang des Jahres entstanden ist, zurückerhalten. Dies gilt für alle Verlängerungsgründe, also neben der Nicht-Anrechnung von Wohnzeit für die Tätigkeit in der Wohnheimselbstverwaltung und reguläre Härtefallanträge, auch für erst jetzt umgesetzte Umzugsanträge und Verlängerungen von WG-Nachzüglern. Nikolai Palmer, Sozialreferent beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), begrüßte den Härtefallfonds. Er freue sich, dass eine dringend benötigte Übergangslösung gefunden wurde, um eine Mehrbelastung bereits in den Wohnheimen wohnender Studierender zu vermeiden, so Palmer. Dies sei aber nur ein erster Schritt, so der Außenreferent des AStA, Friedrich Paun. Der AStA werde sich weiter gemeinsam mit dem Bündnis Wohnheime gegen Mieterhöhungen einsetzen und dafür, dass die Mieterhöhungen vollständig zurückgenommen werden und studentisches Wohnen wieder bezahlbar werde.