Geschrieben von Anja Würfel
Datum:
Seit dem ersten Oktober tritt im Land Niedersachsen eine neue Rechtsordnung zur Gründung von Gruppen-Gerichtsständen im Falle von Konzerninsolvenzen in Kraft. Dabei wurde das Amtsgericht Göttingen für den Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig als eines von drei Amtsgerichten in Niedersachsen zur Umstrukturierung bestimmt. Mit dem neu eingerichteten Gruppen-Gerichtsstand soll ein Auseinanderfallen unterschiedlicher örtlicher Insolvenzgerichtszuständigkeiten vermieden werden. Bisher richtete sich ein Insolvenzverfahren nur an einzelne Rechtsträger, wie beispielsweise eine GmbH. Sollten jedoch mehrere Gesellschaften einem Konzern verbunden sein, wird es ab sofort möglich sein, sämtliche Verfahren an einem Gerichtsstandort betreiben zu können. Durch die Änderung sollen Verfahren im Insolvenzrecht besser koordiniert und Insolvenzverfahren besser bewältigt werden können. Neben Göttingen sind auch das Amtsgericht Hannover und das Amtsgericht Oldenburg bestimmt worden.