Geschrieben von Anja Würfel
Datum:
Aufgrund der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest und der Geflügelpest hat der Landkreis Northeim alle Halter von Schweinen und Geflügel dazu aufgefordert, sich ordnungsgemäß nach der Viehverkehrsverordnung registrieren zu lassen. Dies gelte ebenso für Hobbyhalter von kleinen Geflügelbeständen oder wenigen Mastschweinen wie auch für Halter von sogenannten Minischweinen. Für den Fall eines Tierseuchenausbruches sei es unbedingt notwendig, dass sämtliche Tierhalter erfasst sind und rechtzeitig informiert werden können, erklärte der Landkreis. Wichtig sei eine angemessene Biosicherheit durch entsprechende Hygienemaßnahmen sicherzustellen, damit eine Ausbreitung der beiden Tierseuchen unterbunden werden kann. Beide Seuchen werden über Wildtiere verbreitet. Besonderes Augenmerk sei daher darauf zu legen, dass der Kontakt zu Wildtieren wirksam verhindert werde.