Groner Doppelmord: Urteil gegen Angeklagten nun rechtskräftig
Das Urteil im Groner Doppelmordfall ist nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten zurückgewiesen. Dies begründete das oberste deutsche Gericht damit, dass es keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Mannes gegeben hatte. Das Landgericht Göttingen hatte den Angeklagten Mitte August 2020 des Mordes in zwei Fällen sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Ende September 2019 hatte er in Göttingen seine ehemalige Lebensgefährtin auf offener Straße mit einem Messer attackiert, sie mit Benzin übergossen und angezündet. Das zweite Mordopfer war eine Kollegin der Frau. Sie hatte ihn davon abhalten wollen, seine fliehende Ex-Lebensgefährtin zu verfolgen. Darauf erstach der Angeklagte auch sie. Verletzt wurden auch zwei Passanten, die ebenfalls Hilfe leisten wollten. Das Landgericht Göttingen verurteilte den bereits vorbestraften Mann daraufhin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Der Angeklagte habe seine frühere Lebensgefährtin aus niedrigen Beweggründen getötet, weil sie sich von ihm getrennt hatte.