Neue Corona-Verordnung tritt heute in Niedersachsen in Kraft
Seit heute gilt eine neue Fassung der niedersächsischen Corona-Verordnung, welche vorsichtige Lockerungen vor allem in den Bereichen Gastronomie, Einzelhandel, Tourismus und im Kulturbereich ermöglichen soll. Bei einer Inzidenz von unter 100 darf ab heute unter bestimmten Auflagen der Einzelhandel wieder öffnen. Geschäfte bis 200 Quadratmeter Verkaufsfläche müssen Termine mit ihren Kunden vereinbaren, Geschäfte mit über 200 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen nur mit einem Nachweis über Impfung, Genesung oder mit einem negativen Corona-Test betreten werden. Zudem darf die Außengastronomie unter Auflagen bis 23 Uhr öffnen, auch hier müssen entsprechende Nachweise von den Kund:innen erbracht werden. Beherbergungsbetriebe können mit einer Auslastung bis maximal 60 Prozent Gäste aus Niedersachsen empfangen, die bei Anreise einen Nachweis über Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Pro Aufenthaltswoche sind zudem zwei Tests durchzuführen. Museen, Galerien und Ausstellungen dürfen mit einer Besucher:innen-Auslastung von 50 Prozent und mit entsprechenden Nachweisen besucht werden, Kultureinrichtungen wie Theater und Kinos können im Freien Sitzveranstaltungen mit bis zu 250 Personen durchführen, die ebenfalls Nachweise einer Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Zulässig sind in allen Fällen nur Tests, die in Testzentren, unter Aufsicht vor Ort oder am Arbeitsplatz mit entsprechender Negativbescheinigung durchgeführt werden und nicht älter als 24 Stunden sind. Weiterhin zählen Personen, deren vollständige Corona-Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt oder die vollständig von einer Infektion genesen sind, nicht mehr bei der erlaubten Personenanzahl im Rahmen der Kontaktbeschränkungen mit. Sie unterliegen auch nicht mehr möglichen Ausgangsbeschränkungen. Diese Fassung der Corona-Verordnung soll bis 30. Mai gelten.