Geschrieben von Roman Kupisch
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Wegen der Missachtung der Evakuierungspflicht hat die Stadt Göttingen Bußgeldverfahren eingeleitet. Im Rahmen der Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen am 30 Juli hatte die Stadt einen Evakuierungsradius eingerichtet. Dieser erstreckte sich einen Kilometer um die Untersuchungsstelle. Der Verbleib in diesem Radius oder dessen Betreten während der Räumungsmaßnahmen war mit einem Bußgeld bedroht. Wie die Stadt nun bekannt gab, hat sie gegen fünf Personen ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Evakuierungspflicht eingeleitet. In einem Fall hat sie ein Bußgeld von 1000 Euro geltend gemacht, in drei Fällen beträgt die geforderte Bußgeldhöhe 2.000 Euro, in einem Fall sogar 3.000 Euro. Diese Personen hätten des Evakuierungsgebiet nur unter Zwang verlassen, bzw. mehrfach versucht das Gebiet gewaltsam zu betreten. Zwei Personen hätte die Polizei in diesem Zusammenhang in Gewahrsam nehmen müssen. Wie Göttingens erster Stadtrat Christian Schmetz angab war das Umgehen der Evakuierungspflicht nicht nur ein individuelles Sicherheitsrisiko. So mussten wegen der Störer die Entschärfungsmaßnahmen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes unterbrochen werden. Das stellte für die Mitarbeiter des Beseitigungsdienstes ein zusätzliche Belastung und damit auch Gefährdung dar.