Anpassung der Maskenpflicht in Städten und Gemeinden des Landkreises Göttingen
Einhergehend mit den heutigen Lockerungen der Corona-Maßnahmen wird auch die Maskenpflicht in den Städten und Gemeinden des Landkreises Göttingen angepasst. Davon betroffen sind bestimmte innerstädtische Bereiche in Göttingen, Duderstadt, Hann. Münden, Osterode sowie Bovenden. Demnach muss laut neuer Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes in der Göttinger Innenstadt nur noch samstags von zehn bis 16 Uhr eine FFP2- oder gleichwertige Maske getragen werden. Dies betrifft den Aufenthalt in der Weender Straße ab dem Ernst-Honig-Wall bis einschließlich zum Kornmarkt/ Ecke Groner Straße sowie auf dem geöffneten Wochenmarkt. Auch in Bovenden, Duderstadt, Hann. Münden und Osterode gilt die Maskenpflicht auf den Wochenmärkten während der Öffnungszeiten. Dennoch empfiehlt das Gesundheitsamt weiterhin, FFP2-Masken zu tragen, sobald Abstände zu anderen Menschen nicht eingehalten werden können.