Aufgrund vermehrter Anfragen - Landkreis Northeim informiert über Impfstatus
Die Gesundheitsdienste im Landkreis Northeim erreichen vermehrt Anfragen aus der Bevölkerung zu den neuen Regelungen des Impfstatus. Als vollständig immunisiert gelten Personen, die zwei Impfungen erhalten haben. Auch Personen, die eine Impfung erhalten haben und von einer Coronaerkrankung genesen sind werden als vollständig immunisiert gezählt. Die Reihenfolge von Erkrankung und Impfung ist dabei irrelevant. Eine dritte Impfung gilt als Auffrischungsimpfung, oder sogenannte booster Impfung. Auch hier wird die Immunisierung durch eine Coronaekrankung der Immunisierung durch eine Impfung gleichgestellt. Das heißt, Personen die zweimal geimpft und einmal genesen sind, gelten auch als Auffrischungsgeimpft. Die Reihenfolge von Erkrankung und Impfung ist auch in diesem Fall unerheblich. Ein Sonderfall stellt der Impfstoff der Firma Johnson & Johnson dar. Bislang galt eine Impfung mit Johnson & Johnson als vollständige Immunisierung. Das gilt nun nicht mehr. Mittlerweile sind zwei Impfungen mit dem Johnson-Vakzin nötig um als vollständig immunisiert zu gelten. Für die Auffrischungs-Immunisierung braucht es dann eine dritte Impfung oder eine Erkrankung, ebenfalls in beliebiger Reihenfolge. Der Impfstatus entscheidet auch über Zugänge im öffentlichen Leben. Bei 2G-plus gilt, dass nur vollständig immunisierte Personen Zugang haben, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können. Allerdings entfällt die Testpflicht bei 2G-plus für Personen die drei Immunisierungen nachweisen können. Diese Regelungen sind nicht vom Landkreis Northeim erlassen worden, sondern gelten Bundesweit.