Geschrieben von Nikita Makarov
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Die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens hat heute die Planungen der Landesregierung für die Corona-Schutzmaßnahmen für den kommenden Herbst und Winter vorgestellt. Die gültigen Basisschutzmaßnahmen der niedersächsischen Corona-Verordnung sollen aufrechterhalten werden. Allerdings wird mit Inkrafttreten der neuen Verordnung im ÖPNV eine medizinische Maske ausreichen. Damit schließt sich Niedersachsen dem Interesse, im Bundesgebiet möglichst einheitlich zu agieren, an. Darüber hinaus wurden Grenzwerte für Verschärfungen der Maßnahmen bekannt gegeben. Bei einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz pro 100.000 Einwohnern von über 15 und einer gleichzeitigen Auslastung der Intensivkapazitäten mit COVID-Patienten von über zehn Prozent soll Stufe 1 der Maßnahmen greifen, das so genannte „Winterreifen-Szenario“. Für diesen Fall würde eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen gelten. Diese Pflicht kann durch tagesaktuelle Tests für alle, unabhängig vom Impfstatus, als Zulassungsbeschränkung, aufgehoben werden. Stufe 2 der Maßnahmen, das „Schneeketten-Szenario“ soll greifen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz über 20 liegt und die Intensivkapazitäten zu 20 Prozent mit Covid-Patienten belegt sind. Diese Grenzwerte wurden im bisherigen Verlauf der Pandemie in Niedersachsen noch nicht erreicht. In Stufe 2 würden in allen Innenräumen FFP2-Maskenpflichten gelten, auch Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 müssten dann im Unterricht wieder Maske tragen. Dies teilte die niedersächsische Landesregierung mit.