Geschrieben von Nikita Makarov
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Das Niedersächsische Kultusministerium verlängert die Frist für Anträge für den DigitalPakt Schule und ändert das Antragsverfahren. Das gab das Kultusministerium in einer Mitteilung bekannt. Bislang konnten Schulen aus ganz Niedersachsen bis zum 16. Mai Förderanträge stellen, um Mittel aus dem Förderprogramm DigitalPakt Schule zu erhalten. Diese Frist wurde nun bis zum 30. Juni verlängert. Danach wird das Antragsverfahren auf das so genannte „Windhundverfahren“ umgestellt. Beim Windhundverfahren werden die Anträge nach Datum sortiert, nach dem „First-Come-First-Serve-Prinzip“, und die Begrenzung der Budgets für einzelne Schulen entfällt. Dem Land Niedersachsen wurden 465 Millionen Euro an Fördermitteln für den DigitalPakt Schule zur Verfügung gestellt, davon sind noch 168 Millionen Euro verfügbar. Kultusministerin Julia Willie Hamburg unterstrich, dass das Antragserfahren geändert werde, damit kein Cent dieser Fördermittel verfalle. Der DigitalPakt Schule wurde ins Leben gerufen, um Schulen in Niedersachsen zu helfen, eine digitale Infrastruktur aufzubauen und aufrecht zu erhalten, beispielsweise durch die Ausstattung mit Tablets oder Whiteboards.