Geschrieben von Steffen Hackbarth
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Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) hat sein Gutachten zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Agrar- und Ernährungssektor übergeben. Der WBAE, dessen Vorsitzender seit Ende 2020 der Göttinger Agrarökonom Prof. Dr. Achim Spiller ist, hat am vergangenen Freitag Bundeminister Cem Özdemir das Gutachten „Neue Sorgfaltspflichten von Unternehmen des Agrar- und Ernährungssektors: Empfehlungen zu aktuellen Gesetzesentwicklungen“ in Berlin überreicht. Das Gutachten behandelt mögliche Auswirkungen der neuen Lieferkettenregelungen auf den Agrarsektor. Der WBAE kommt zu dem Schluss, dass es notwendig sei, sich intensiv mit den Handelspartnern abzusprechen und solchen mit mittlerem oder geringem Einkommen Unterstützungsmaßnahmen anzubieten, damit die Umsetzung wirksam gelingen könne. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt (LkSG) regelt laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die „unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten“. Darunter fallen der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne sowie der Schutz der Umwelt. Das Lieferkettengesetz trat zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Zum 1. Januar kommenden Jahres gilt es auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Die öffentliche Präsentation des Gutachtens findet heute um 16:30 Uhr statt.