Kampfmittelbeseitigung am 25. März: Stadt Göttingen erlässt Allgemeinverfügung zur Evakuierung
Die Stadt Göttingen hat zur Evakuierung für den Einsatz zur Kampfmittelbeseitigung am 25. März eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie enthält rechtsverbindlich die Anordnung zur Evakuierung im Radius von 1.000 Metern um die Bombenverdachtsfälle zwischen S-Arena und Leine. Aus der Evakuierungsanordnung geht hervor, dass es am 25. März von 6.00 Uhr bis zum Ende der Maßnahme verboten ist, sich in der Sperrzone aufzuhalten oder das Gebiet zu betreten. Eine Missachtung des Verbots kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Stadt weist zudem darauf hin, dass es laut Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen wichtig ist, vor dem Verlassen der Wohnung das Licht auszuschalten und auch Zeitschaltuhren für Beleuchtung zu deaktivieren. Wenn Licht in einer Wohnung an ist oder angeschaltet wird, müssten die Einsatzkräfte bei ihrer Evakuierungskontrolle befürchten, dass noch jemand im Haus ist. Während sie das nachkontrollieren, muss das Team des Kampfmittelbeseitigungsdienstes die Arbeit einstellen. Informationen zur Kampfmittelbeseitigung am 25. März stellt die Stadt Göttingen auf einem Liveblog im Internet zur Verfügung.