Geschrieben von Roman Kupisch
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Ab dem ersten April gilt in der freien Landschaft eine Leinenpflicht für Hunde. Die Leinenpflicht dauert bis Mitte Juli und wird aufgrund der Brut- und Setz- und Aufzuchtzeit von Wildtieren verordnet. Zur freien Landschaft gehören alle Wald- und Freiflächen, auch wenn sie innerhalb bebauter Ortsteile liegen. Auch die Wege und Gewässer in diesen Flächen gehören zum geschützten Gebiet. Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht kann nach Angaben der Stadt Göttingen mit Bußgeldern bis zu 5000 Euro geahndet werden. Eine ganzjährige Leinenpflicht gilt nach wie vor Im Naturschutzgebiet Göttinger Wald und auf dem Kerstlingeröder Feld, ebenso in den Wildschongebieten, die mit einem grünen Hinweisschild gekennzeichnet sind.