Mögliches Tierhaltungsverbot für Halter der entlaufenen Galloway-Rinder in der Region um Gleichen
Der Halter der entlaufenen Galloway-Rinder in der Region um Gleichen soll mit einem Tierhaltungsverbot bestraft werden. Das teilte der Landkreis Göttingen mit. Derzeit läuft ein Verfahren gegen den Halter, weil er unter anderem die Wiesen, auf denen die Rinder geweidet hatten, unzureichend gesichert habe und die frei laufenden Rinder nicht selbst einfängt. Im Verfahren wurde dem Mann jetzt eingeräumt, sich binnen vierzehn Tagen zu äußern. Kann er keine triftigen Gründe anführen, weshalb er mehrfach gegen die Anordnungen des Veterinäramtes verstoßen habe, soll das Tierhaltungsverbot durchgesetzt werden. Schon seit knapp drei Monaten laufen rund 70 Rinder frei im Gebiet der Gemeinde Gleichen umher.