Stadt Göttingen hat Härtefallfonds für Vereine eingerichtet
Die Stadt Göttingen hat einen Vereinsfonds eingerichtet. Um gemeinnützige Vereine und ähnliche Institutionen zu unterstützen, stellt die Stadt einen Härtefallfonds in Höhe von 250.000 Euro zur Verfügung. Zuwendungsberechtigt sind „gemeinnützige Vereine und vergleichbare Institutionen aus den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur, Soziales und Sport in besonderen Notlagen, die ihre Energiekosten nicht bezahlen können und deren Existenz bedroht ist“, so die Stadt. Dem Verein muss zwischen dem 1.Oktober 2022 und 31. Dezember 2023 eine konkrete Zahlungsaufforderung über erhöhte Abschlagszahlungen im Zusammenhang mit der Energiekrise vorliegen bzw. eine Nachzahlung im Rahmen einer Jahresendabrechnung. Als Referenzwert gelten Forderungen aus dem Jahr 2019. Seit gestern können die formlosen Anträge über ein eigens eingerichtetes Portal noch bis zum Ende des Jahres eingereicht werden, sofern die bereitgestellten Mittel bis dahin noch nicht erschöpft sind.