Geschrieben von Carolin Zarske
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Das Verwaltungsgericht Göttingen hat eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines mehrfach vorbestraften Iraners abgelehnt. Dies geht aus einem Bericht der HNA hervor.
Das Gericht wies somit einen Eilantrag des iranischen Staatsbürgers gegen einen Bescheid der Stadt Göttingen ab. Die Stadt hatte zuvor in einem Bescheid eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis abgelehnt, die Abschiebung angedroht und ein fünfjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt. Der Mann hat bereits mehrere Jahre wegen Drogen- Gewalt- und Raubdelikten eingesessen und befindet sich auch derzeit in Haft. Bereits 2010 entschied sich die Stadt Göttingen für eine Ausweisung. Diese wurde jedoch nie umgesetzt. Nach der Geburt seines Sohnes im Jahr 2015 bekam er erneut eine befristete Aufenthaltsgenehmigung. In seinem jetzigen Eilantrag machte er geltend, dass durch seine Abschiebung die Vater-Kind-Beziehung beeinträchtigt werde. Nach einer Prüfung kam das Gericht allerdings zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte sich nicht ausreichend um seinen Sohn kümmere. Die Vaterschaft steht der Abschiebung aus diesem Grund nicht entgegen.