Urteil gefällt im Prozess gegen Sozialassistentin einer Kindestagesstätte in Nesselröden
In dem Prozess gegen eine Sozialassistentin einer Kindertagesstätte in Nesselröden bei Duderstadt hat das Amtsgericht Duderstadt nun das Urteil gefällt. Wie die HNA berichtet, ist die 45-Jährige Sozialassistentin der Nötigung in fünf Fällen sowie der Freiheitsberaubung schuldig gesprochen worden. Daher verurteilte Richter Michael Pietzek die Angeklagte zu 110 Tagessätzen zu je 40 Euro, also 4400 Euro insgesamt. Damit gilt die Verurteilte als vorbestraft. Darüber hinaus wurde ihr strafbare Nötigung angelastet. In diesem Punkt wurde die Angeklagte mangels Beweisen jedoch freigesprochen. Wie die HNA weiter berichtet, „hatten sich die in der Anklage aufgeführten Vorfälle zwischen September 2021 und Juli 2022 in der „Spatzengruppe“ der Kita der katholischen Pfarrgemeinde St. Georg abgespielt.“ Die genötigten Kinder waren damals in einem Alter zwischen einem und drei Jahren. Zwei Erzieherinnen hatten Strafanzeige gestellt und damit die Ermittlungen ins Rollen gebracht, so die HNA.