Göttinger Professor zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt
Das Urteil gegen einen Göttinger Universitätsprofessor wegen Nötigung von Hochschulmitarbeiterinnen und Studentinnen ist ab jetzt rechtskräftig. Dies gab der Bundesgerichtshof in einer Mitteilung bekannt. Der Fall beschäftigt die Gerichte schon länger. Bereits im Jahr 2022 hatte das Landgericht Göttingen den Angeklagten in einer ersten Verhandlungsrunde wegen mehreren Fällen von Körperverletzung im Amt, sowie Nötigung und Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und einer Nebenklägerin hob der Bundesgerichtshof das Urteil in zwei Fällen auf. Im zweiten Rechtsgang hatte das Landgericht den Mann im Februar diesen Jahres wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit Nötigung und Freiheitsberaubung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und mehrere Geldauflagen verhängt. Dieses letzte Urteil ist nun rechtskräftig.