Nach rechtswidriger Umzäunung der Groner Landstraße 9 - Klagen auf Schmerzensgeld werden zurückgezogen
Die Klagen auf Schmerzensgeld von Bewohnerinnen und Bewohnern der Groner Landstraße 9 in Göttingen werden nun zurückgezogen. Das teilte der Anwalt der Klägerinnen und Kläger, Sven Adam, mit. Begründet wird dieser Schritt mit geringen Erfolgsaussichten der Klagen und den damit verbundenen Prozesskosten, die ein Großteil der Betroffenen nicht zahlen könne, so Adam weiter. Das Verwaltungsgericht Göttingen hatte im November 2023 geurteilt, dass die Umzäunung des Gebäudekomplexes Groner Landstraße 9 und 9a während der Coronapandemie im Juni 2020 rechtswidrig gewesen sei. Daraufhin klagten einige Bewohnerinnen und Bewohner auf Schmerzensgeld. Das Landesgericht Göttingen, sowie das Oberlandesgericht Braunschweig, hatten in zwei Beschlüssen den Klagen allerdings wenig Erfolgschancen zugerechnet. Die Gerichte merken an, dass die Betroffenen ohnehin ihre Wohnungen nicht hätten verlassen dürfen, wodurch der Freiheitsentzug durch die Umzäunung kein Grund für Schadensersatz sei. Ebenso rechtfertige die Stigmatisierung durch die Umzäunung keine Auszahlung von Schmerzensgeld. Rechtsanwalt Sven Adam nannte die Rücknahme der Klagen aufgrund eines zu hohen Kostenrisikos „die bitterste Verfahrensbeendigung“.