Geschrieben von Benita Heukamp
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Die Überschwemmungsgebiete der Nebengewässer der Ilme sollen gesetzlich festgelegt werden, um Hochwasserschäden zu verringern oder zu verhindern. Deshalb hat der Landkreis Northeim ein Beteiligungsverfahren gestartet. Der Landkreis richtet sich bei der Festlegung der Gebiete nach Berechnungen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. Durch eine bislang vorläufige Sicherung der Gebiete gelten dort Einschränkungen wie Bauverbote. Mit einer entsprechenden Festsetzung per Verordnung könnten jedoch in Einzelfällen Ausnahmen genehmigt werden. Welche Grundstücke betroffen sind, kann online, bei den Städten Einbeck und Dassel sowie bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Northeim eingesehen werden. Bis zum 17. März können betroffene Bürger*innen dann Anregungen oder Einwände zu der geplanten Verordnung abgeben.