Geschrieben von Anneke Borcherding
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Gegen ein Urteil des Landgerichts Göttingen wird Revision eingelegt, sodass der Fall nun vom Bundesgerichtshof (BGH) geprüft wird. Laut Medienberichten des NDR und der HNA handelte es sich um ein Verfahren im Bereich der Cyber-Kriminalität. Drei der vier Angeklagten haben nun Revision eingelegt, so auch die Staatsanwaltschaft. Wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrug bzw. Beihilfe zu gewerbsmäßigem Betrug wurden die Angeklagten teilweise zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ihnen wurde vorgeworfen, zu einer internationalen Bande zu gehören, die in betrügerischer Absicht mehrere Online-Plattformen betrieb. Agiert wurde dabei vor allem aus Bulgarien, Rumänien, Georgien und Israel. Weltweit habe es eine große Zahl von Betrugsopfern gegeben, wie der NDR berichtete. Bei einem der Geschädigten handelt es sich um einen Göttinger Arzt, der über die Plattform knapp 250.000 Euro verlor, so die HNA.