Geschrieben von Benita Heukamp
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Die Kontokündigung des Rote Hilfe e.V. bei der Göttinger Sparkasse wird vorerst ausgesetzt. Das hat das Landgericht Göttingen heute in einem Eilverfahren verhandelt. Die Sparkasse habe keine hinreichenden Gründe vorweisen können, die die Kündigung rechtfertigen. Für den Verein hingegen sei eine Kontokündigung existenzbedrohend. Das Konto muss nun von der Sparkasse weitergeführt werden, bis ein endgültiges Urteil im Hauptverfahren ergeht. Im Dezember hatten die Sparkasse und die GLS-Bank dem Rote Hilfe e.V. mit Sitz in Göttingen die Konten gekündigt. Als Gründe führte die Sparkasse unter anderem den hohen Verwaltungsaufwand durch eine neue Risikobewertung und Reputationsverlust an. Der Verein Rote Hilfe e.V. verzeichnet knapp 14.500 Mitglieder und gilt laut Verfassungsschutz als die größte und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus. Der Verein wird vom Verfassungsschutz beobachtet, verboten ist er jedoch nicht.